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Aktuell stehen Euch folgende Förderungen auf Bezirks-, Landes- und auf Bundesebene zur Verfügung.
Förderprogramme
Bezirksebene
Landesebene
-
- Live Concert Account (LCA)
- Live Concert Account Plus (LCA+)
- Sanierungsfonds Hamburg 2020
- Musikstadtfonds
- #moinzukunft | Klimaschutzstiftung Hamburg
- IFB | Bauliche Sanierungen für energetische Modernisierung
- IFB | Förderungen von Energieberatungen
- IFB | Förderprogramm „Unternehmen für Ressourcenschutz“
- IFB-Förderkredit für Kulturstätten
- Exportförderprogramm der IHM
Bundesebene
Bezirksebene
Bezirkliche Sondermittel
Unterstützung von Vorhaben (Projekte / Maßnahmen) von Initiativen und Vereinen stehen in den Bezirken häufig sogenannte Sondermittel zur Verfügung über deren Vergabe die Bezirksversammlungen entscheiden.
Die Antragsstellung und Abwicklung unterscheidet sich je Bezirk:
Altona: https://www.hamburg.de/bezirksversammlung-altona/2380144/antrag-auf-bewilligung-einer-zuwendung/
Bergedorf: https://www.hamburg.de/bergedorf/6717474/sondermittel/
Wandsbek: https://www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur-foerderung/
Harburg: Haushaltsausschuss: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/au020.asp?AULFDNR=3&altoption=Ausschuss
Mitte: https://www.hamburg.de/mitte/sondermittel/
Landesebene
Live Concert Account (LCA)
Der LCA stärkt die Live-Musik in Hamburg und ist ein Fördermodell zur Strukturförderung von Musikclubs, das ohne Jury auskommt, ein einfaches Verfahren bietet, verlässlich und gerecht ist. Und so funktioniert’s: Nach Antragsstellung, Nachweis und Addition der geleisteten Rechnungsbeiträge an die GEMA (U-K-Tarif) ergibt sich anhand der Gesamtsumme aller GEMA-Zahlungen, ein geeigneter Verteilungsschüssel. Mittels dieser Quote wird im Verhältnis zur verfügbaren Accountsumme direkt an die Antragssteller ausgezahlt. Je mehr Live-Musik die privaten Musikbühnen nachweisen können, desto höher fällt der Förderbetrag aus.
Seit 2014 wickelt die Clubstiftung – Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg das Antragsprozedere im Auftrag der Kulturbehörde ab.
Die Clubs können ihre Anträge für das jeweils vergangene Jahr (01. Januar bis 31. Dezember) ab Mitte Juni einreichen. Für einen fristgerechten Eingang zählt das Datum des Poststempels.
Das Antragsformular und die Datenschutzerklärung sind ab sofort online verfügbar und können bei der Clubstiftung eingereicht werden. Alle Informationen zum Antragsprozedere findet ihr vorab in den Teilnahmebedingungen.
Mehr Infos unter: https://www.hamburg.de/bkm/liveconcertaccount/
Club Academy Seminar zum LCA: Aktuelle Unterlagen zum Live Concert Account und Tipps aus Seminar der Club Academy am 28.06.2017 [ZIP Archiv]
Live Concert Account Plus (LCA+)
Seit 2015 wird im Rahmen des Antragsverfahrens zum LCA über den LCA PLUS auch eine gezielte Unterstützung von Klein- und Nachwuchskonzerten betrieben. 2016 flossen 50.875,02 € (Vorjahr: 35.000 €) zusätzlich in den Substanzerhalt experimenteller Kleinstkonzerte; pro Konzert 18,98 € – eine Steigerung von über 24 % gegenüber dem Vorjahr (15,27 €).
Sanierungsfonds Hamburg 2020
Seit 2016 konnten wir den Sanierungsfonds Hamburg 2020 erstmals für Musiksclubs in Hamburg zugänglich machen.
Als Abwicklungsstelle hat sich die Clubstiftung in bislang zwei Förderrunden bewährt und bringt ihre Erfahrungen und Wissen ein.
Es erfolgt in der Regel jährlich (vor dem Sommer) eine Abfrage über aktuelle Investitionsbedarfe für bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen oder Erhöhung der Energieeffizienz.
Musikstadtfonds
Zur Förderung der Freien Szene stellt die Stadt Hamburg jährlich 600.000 € zur Verfügung.
Weitere Infos unter: https://www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds/
#moinzukunft | Hamburger Klimaschutzstiftung
Mit dem #moinzukunft Hamburger Klimafonds werden Projekte gemeinnütziger Hamburger Initiativenunterstützt, die das Bewusstsein für die globalen und lokalen Auswirkungen des Klimawandels schärfen. Damit Ideen und Engagement nicht am Geld scheitern, jetzt mit Klimaschutz-Projekten bewerben!
https://www.hamburger-klimaschutzstiftung.de/projekte/klimafonds/
IFB | Bauliche Sanierungen für energetische Modernisierung im Programm für Nichtwohngebäude
Dieses Programm umfasst die äußere Gebäudehülle (vom Dachstuhl bis zum Keller: z. B: Wände, Fenster, Dach). Der Zuschuss beträgt maximal 20% der investiven Baukosten, die zur Umsetzung der Maßnahme nötig sind (u. a. auch Gerüstkosten, Baubegleitung). Zuschuss-Minimum 1.500 € bis max. 250.000 €. Ausschreibungspflichten unterliegen erst ab größeren Auftragsvergaben der EU-Richtlinien, darunter ist eine freie Vergabe möglich.
Hier werden Gebäudeeigentümer gefördert. Objektmieter müssten eine Bevollmächtigung herbeiführen, so dass sie dann im Namen des Eigentümers Anträge stellen können. Doppelförderungen sind auszuschließen.
Kalkulationen sollten einen Sicherheits/Pufferaufschlag von 10% enthalten und allumfassend sein. Positionen können bei Nicht-Bedarf nachträglich gestrichen werden. Förderungen für ein Objekt können auch in mehreren Schritten (Folgeantrag) eingeholt werden.
Antragsstellungen müssen u.a. einen IFB-Antrag, schriftliche Angebote von Handwerksbetrieben, eine Energiebilanz (nach DIN V 18599), eine KMU-Erklärung und eine Bevollmächtigung umfassen.
Nach Aussage der IFB erfolgt die Antragsbearbeitung zügig und es können gerne individuelle Beratungen vorgenommen werden.
https://www.ifbhh.de/nichtwohngebaeude/
IFB | Förderungen von Effizienzchecks
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fördert die IFB Kosten für Energieberatungen mit bis zu 50%, die zuweilen Voraussetzung für Anträge auf weitere IFB-Fördermittel sind.
Ansprechpartner: Jens Meyer Strodthoff/ IFB
Zur IFB-Förderung von Effizienzchecks
IFB Förderprogramm „Unternehmen für Ressourcenschutz“
Über dieses Programm können konkrete Energieeinsparungen z. B. durch Umstellung der Kühlanlagen, Austausch der Heizungsanlagen, Modernisierung der Lüftungsanlagen etc. gefördert werden. Hier ist jedoch neben Einsparungsmindestmengen (kWh) auch eine finanzielle Bagatellgrenze (Mindestförderung von 1.000 €) zu beachten.
Gefördert wird der mit der Maßnahme erreichbare Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt. Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material oder eingespartem Kubikmeter Wasser. Die genauen Richtwerte können der Förderrichtlinie entnommen werden. Bestandteil der Förderung ist eine Erfolgskontrolle, die eine abschließende Bewertung des geförderten Vorhabens umfasst. Die Zuschüsse sollen eine Bagatellgrenze von 1.000,-Euro nicht unterschreiten und 100.000 Euro für Einzelvorhaben nicht überschreiten, die Investitions-Maßnahmen müssen eine Amortisationszeit von über 2 Jahren vorweisen.
Ansprechpartner: Jens Meyer Strodthoff/ IFB
Zur IFB-Förderung „Unternehmen für Ressourcenschutz“
IFB-Förderkredit für Kulturstätten
Alle Informationen von der Behörde als PDF
Exportförderprogramm der IHM
Unterstützung bei der Internationalisierung der Hamburger Musikwirtschaft
Bundesebene
Die LiveKomm hat gleich mehrere Förderprogramme erwirkt, die in Zusammenarbeit der Initiative Musik realisiert werden:
Digitalisierung der Aufführungstechnik (Digi-Invest)
- Tonmischpulte
- Lichtmischpulte/Showlicht
- Peripheres digitales Equipment (digitale Endstufen)
Weitere Infos unter http://initiative-musik.de/digitalisierung.html
Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe
- Direkte Bühnentechnik (Traversen, Molton, Schallabsorber)
- Visuelle Aufführungstechnik (Mapping, Streamtechnik)
- Sound- und Backlinetechnik (z.B. Lautsprechertechnik, Verstärker, Mikrofone inkl. Backline)
Weitere Infos unter http://initiative-musik.de/te-sa.html
Zu diesen beiden Förderprogrammen veranstaltete das Clubkombinat, zusammen mit der Initiative Musik und der LiveKomm eine Info-Session im Frühjahr 2017. Die Infos hierzu findet ihr hier: Mitschrift von der Info-Session vom Februar 2017.
Musikfonds
Auf Bundesebene startet der neue MUSIKFONDS als weiteres Förderintrument seine erste Antragsverfahrensrunde.
Der Fonds zur Förderung herausragender Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik wird mit derzeit jährlich 1,1 Mio. Euro ausgestattet.
Er sieht eine Förderung für alle Arbeitsfelder und Sparten der zeitgenössischen Musik vor und setzt sich zum Ziel, allen Bereichen der zeitgenössischen Musik mehr Geltung zu verschaffen und die Rahmenbedingungen für deren Entwicklung zu verbessern. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.
„Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht.
Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen. Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 Euro. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Auch die Förderung von Ankäufen (z. B. von Instrumenten) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von drei Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro p.a. nicht übersteigen darf.
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen in der Regel Voraussetzung […]. Pro Jahr sind drei Förderrunden vorgesehen.“
Quelle: Fördergrundsätze
Abgabetermine: Die Anträge für das Förderprogramm des Musikfonds sind laut Webseite jeweils zum 31. Januar, 30. April, 30. September einzureichen.
Bei Antragswunsch bitte vorab lesen und prüfen: Fördergrundsätze (Link) und Förderregularien (Link).
Weitere Informationen: www.musikfonds.de
Kontakt:
Der Musikfonds befindet sich im Aufbau. Rückfragen zur Antragstellung auf Förderung durch den Musikfonds können deshalb im Rahmen der ersten Förderrunde nur schriftlich beantwortet werden. Bitte senden Sie Ihre Fragen per eMail an info@musikfonds.de
Live 500
Live 500 richtet sich an Livemusikspielstätten und Livemusikveranstalter:innen und unterstützt diese bei der Umsetzung von vielfältigen Livemusikprogrammen. Neben dem Ziel, Planungssicherheit zu bieten, schafft es einen Anreiz für die Durchführung von kleineren Konzerten mit Newcomer:innen, experimentellen Formaten und weniger populären Genres. Anträge können bis 31.7.2023 online im Förderportal gestellt werden.
Am 13.07. sowie 27.07. finden jeweils von 10:00 – 11:30 Infocalls via Zoom statt. Die Anmeldung erfolgt ebenso über das Portal.
Nationale Klimaschutzinitiative
Anschaffung von E-Lastenfahrrädern
- Förderung von 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
- Programmlaufzeit 01. März 2021 bis 29. Apr. 2024
BMWK | Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung. Die Amortisationszeit der Investitionen muss mindestens vier Jahren betragen, das Programm ist für signifikante Einsparmaßnahmen und hohe Investitionen relevant.
Förderfähige Maßnahmen im Clubbetrieb
- Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts, sowie Begleitung des Förderverfahrens der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.
- im Bereich Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse, sofern sie die Energieeffizienz erhöhen.
Der Wettbewerb funktioniert wie ein klassisches Förderprogramm, ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: die Förderentscheidung erfolgt auf Basis der sogenannten Fördereffizienz, also dem eingesetzten „Förder-Euro“ pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr. In jeder Wettbewerbsrunde werden die Projekte mit der höchsten Fördereffizienz unterstützt. Das erforderliche Einspargutachten kann über Torge Ebeling erstellt werden, er ist als Sachverständiger gelistet.
Wettbewerbsrunden 2023
01.09.2023 – max. 31.10.2023
01.11.2023 – max. 31.12.2023
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Gefördert werden:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.