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Dateien
Von uns stets aktualisierte GEMA-Unterlagen findet in der CK-GEMA-Dropbox.
Unter anderem findet ihr dort den CK-GEMA-Meldebogen, die GEMA-Tarife und den Tarifrechner aber auch Mitschriften zu GEMA-Seminaren.
Rabatte
Es gibt de facto vier Formen für eine mögliche Rabattierung der GEMA-Zahllast:
- Als Mitglied im Clubkombinat Hamburg e. V. erhaltet ihr bei ordnungsgemäßer Abwicklung einen Gesamtvertragsnachlass (GVNL) auf alle zu zahlenden Tarife 20 % Rabatt. Für Konzerte ohne Abgabe der Musikfolgebögen kann die GEMA nachträglich die Reduzierung dieses Nachlasses auf 10 % einfordern und die Differenz eintreiben.
- Zudem kann die Art der Zahlungsperiode den Rechnungsbetrag begünstigend beeinflussen: Je länger man sich verpflichtet, seine Rechnungssummen im Voraus (monatliche, quartalsweise oder jährliche Zahlung) zu begleichen, desto mehr Nachlass wird seitens der GEMA gewährt. Dies kann je nach Tarif bis zu 16,66 % ausmachen. Häufig scheitert diese Option aber leider am Mangel an Liquidität im Clubbetrieb.
- Darüber hinaus gibt es noch einen Rabatt, der sich nach der Zahl der stattfindenden Veranstaltungen berechnet. Über einen Jahrespauschalvertrag (JPV) können weitere 10 % oder mehr Mengenrabatte (14,5%) auf den Tarif gewährt werden. Der JPV muss im Voraus für ein Jahr für jede einzelne Vertragsart abgeschlossen werden. Ab der elften Veranstaltung bietet die GEMA einen solchen Vertrag an und gewährt dann ab der ersten Veranstaltung 10 % Nachlass auf diesen Tarif. Ab der 30. Veranstaltung gibt es 14,5 % Rabatt. Ein JPV kann zu jeder Zeit im Jahr vereinbart werden. Die Gebühren werden (außer beim Konzerttarif) im Voraus gezahlt und nicht zurückerstattet. Die GEMA geht gerne von der stillschweigenden jährlichen Vertragsverlängerung inkl. Tarifanpassung aus. Wem das nicht gefällt, der sollte diese Regelung explizit ausschließen.
- Benefizveranstaltungen zugunsten in Not geratener Menschen – z. B. Flüchtlingen – erhalten einen 10%igen „Benefiznachlass“. Dieser Anlass ist bei der Voranmeldung entsprechend anzugeben. Sämtliche Erlöse dieser Veranstaltungen müssen einem karitativen Zweck zugutekommen, der bei der Anmeldung mit anzuführen ist. Bei Veranstaltungen, die gezielt für Flüchtlinge durchgeführt werden (also mit Flüchtlingen als Teilnehmern) – beispielweise „Willkommensfesten“ –, handelt es sich nicht um Benefizveranstaltungen, sondern um Veranstaltungen mit einem sozialen Zweck, für die der 15%ige Nachlass für Veranstaltungen zu sozialen Zwecken gewährt wird. Auch hier ist ein entsprechender Hinweis bei der Voranmeldung erforderlich.
Härtefallregelung
Haben Sie nun das Pech, dass Ihre Veranstaltung unproportional schlecht besucht wurde, und können nachweisen, dass die Bruttoeinnahme aus Ihrer Veranstaltung »in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung« steht, hat die GEMA eine Härtefallnachlassregelung erlassen. Ein Missverhältnis liegt vor, wenn die GEMA Gebühren mehr als 10% der Einnahmen betragen. Daher ist es auch hier hilfreich, wenn Sie gewissenhaft Buch führen und stets eine ordnungsgemäße Eintrittsabrechnung vorlegen können.
Härtefallnachlassregelung gelten nur für Veranstaltungen nach M-V, U-V, E (Ernste Musik) und M-CD. Der Antrag muss spätestens bis zum 15.ten des Folgemonats mit der IST-Meldung bei der zuständigen Bezirksdirektion vorliegen. Dem Antrag müssen alle Belege über die erzielten Bruttoeinnahmen beiliegen. Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind in erster Linie die Eintrittsgelder. Hinzugerechnet werden müssen Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen oder sonstige Zuschüsse.
Fällig, wird aber immer der jeweils gültige Mindestbetrag.