Clubkombinat Hamburg e.V.

Rechtsberatung

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RECHTSBERATUNG CLUBSTIFTUNG
Arbeits- und Vertriebsrecht, Baurecht, Forderungsinkasso, gewerbliches Mietrecht, Markenrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht

Die Clubstiftung stellt den Musikclubs über die Ausschüttungen aus dem Ticketing einen Fördertopf für eine rechtliche Erstberatung zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Rechtsangelegenheit handelt, die direkt oder indirekt mit ihrem Club oder dem Betrieb des Clubs zu tun hat. Hierzu können sie sich an die Kanzlei „Beiler Karl Platzbecker & Partner“ wenden, die auf diesem Feld bereits Erfahrung hat. Ziel der Beratung ist es, das Problem möglichst niedrigschwellig im Rahmen der Erstberatung zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, verweist die beratende Person an eine auf dem jeweiligen Gebiet kompetente Anwältin oder Kanzlei. Jeder Club kann für jede Angelegenheit die Erstberatung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für mehrere Angelegenheiten pro Kalenderjahr, allerdings für jede Angelegenheit nur einmal.

Meldet Euch bei Beratungsbedarf vor Kontaktaufnahme bei einer Kanzlei per Mail  (kontakt@clubstiftung.de) oder telefonisch (040-23518777) bei der Clubstiftung.


RECHTSBERATUNG KREATIVGESELLSCHAFT
Fragen rund um das Internet

Die Hamburger Kreativgesellschaft möchte Solo-Selbstständige, Gründer/-innen, Start-Ups und kleinere Agenturen dabei unterstützen, sich rechts-sicher zu verhalten. Dafür bietet sie in Kooperation mit der Cyber Law Clinic der Fakultät der Rechtswissenschaften (Universität Hamburg) eine kostenlose Rechtsberatung bei Fragen rund um das Internet an.

Weitere Informationen: https://kreativgesellschaft.org/rechtsberatung

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