Clubkombinat Hamburg e.V.

Wissensspeicher

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Arbeitssicherheit

Folien aus der Club Academy „Grundpflichten im Arbeitsschutz für Veranstalter und Clubbetreiber“ am 16.Mai 2018 mit Axel Claas

Informationen und Keylearnings aus der Club Academy „Grundpflichten im Arbeitsschutz für Veranstalter und Clubbetreiber“ am 16.Mai 2018 mit Axel Claas


Buchhaltung

Wissenswertes zur Buchhaltung

Excel-Tool für Kassenberichte von Bargeldkassen

Implementierung des Excel-Eventabrechnungs-Tools von Stephan Röhler: Eine komfortable „digitale Abrechnungsstruktur“ für offene Ladenkassen inkl. Praxis-Workshop für alle Verantwortlichen. CK-Mitgliederpreis: pauschal 250,- €. Eine weitere Personalisierung des Tools an Eure speziellen Betriebsbedürfnisse ist nach Absprache möglich. Kontakt: mosaik@mosaik-entertainment.de


Datenschutz

Wichtige Informationen aus der Club Academy-Veranstaltung „Das neue Datenschutzrecht und die Konsequenzen für den Clubbetrieb“ mit Reinher Karl: Informationsblatt Datenschutz


Facebook Werbeanzeigen

Wichtige Informationen aus der Club Academy-Veranstaltung „Social Media / Ads für Facebook Veranstaltungen“ mit Stefan Petersen: Mitschrift und Keylearnings

Präsentation zur Anzeigenschaltung auf Facebook von Stefan Petersen: Facebook Ads (Club-Academy vom 12. Juni 2018)

Wichtige Informationen aus der Club Academy-Veranstaltung „Facebook-Veranstaltungen: Zielgruppen finden und optimieren“ mit Stefan Petersen: Mitschrift und Keylearnings

Präsentation zu Anzeigen- und Zielgruppeneinstellungen auf Facebook von Stefan Petersen: Facebook Zielgruppen (Club-Academy vom 12. Juni 2018)


Gewerbemietrecht

Infoblatt – 10 Regeln für den Mieter von Gewerberäumen (von Rose & Partner)


Kassenführung

Präsentation von Dr. Kai Scharff – „Betriebsprüfung und strafbefreiende Selbstanzeige“ (Club-Academy vom 03. April 2017)

Präsentation von Dr. Kai Scharff – „Kassenführung und Konsequenzen“
(Hier gibt es Hinweise zu Aufzeichnungspflichten, Kassenarten, der Betriebsprüfung und Ordnungswidrigkeiten sowie Empfehlungen zum Thema Kassenführung.)

Fragen und Antworten rund ums Thema Finanzverwaltung (von Dr. Kai Scharff)

Besonderheiten der Kassenführung
(Hier findet Ihr Informationen zum richtigen Kontieren, zur Ermittlung von Bareinnahmen ohne Registrierkasse und was seit 2017 neu zu beachten ist.)

Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Kassensysteme (Offene Ladenkasse vs. Registrierkasse): 
1. „Weg von der offenen Ladenkasse“
2. Offene Ladenkasse und Zählprotokoll (Externer Link)

Infoblatt – Ermittlung der Tageseinnahmen mithilfe des Kassenberichtes

Informationen vom Bundesfinanzministerium zu aktuellen Pauschalbeträgen für Sachentnahmen (Externer Link)


Künstlersozialkasse (KSK)

Präsentation zum Thema KSK von Rechtsanwalt Andri Jürgensen: Künstlersozialabgabe

Zusammenfassung der Club Academy-Veranstaltung mit Andri Jürgensen „Fragestunde / Künstlersozialkasse im Clubbetrieb“: Zusammenfassung und FAQ

KSK für DJs und Plattenaufleger? / Tätigkeistbeschreibung und KSK-Pflicht:

Ein Diskjockey zählt nur dann zum Kreis der Musiker oder Unterhaltungskünstler, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Das Zusammenstellen und Abspielen eines Musikprogramms und das Sprechen verbindender Texte genügen nicht, um die Künstlereigenschaft gemäß § 2 KSVG zu begründen.
Musiker ist als DJ nur, wer unter Verwendung von Tonträgern und technischen
Hilfsmitteln verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammenmischt. Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Hinweise sprechen für die Tätigkeit als Musiker:
  • Der DJ veröffentlicht seine Arbeitsergebnisse auf Tonträgern
  • Er tritt auch außerhalb von Diskotheken auf, z.B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern

Unterhaltungskünstler ist nur, wer das Publikum wie ein Alleinunterhalter überwiegend durch Gesang, Sketche, Anekdoten, Witze, Spiele o.ä. in Stimmung zu bringen versucht.

 


Live Concert Account


Scheinselbständigkeit / Beschäftigung von Ehrenamtlichen

Bei vielen Musik-Events greifen Veranstaltende auf die Mitarbeit von sogenannten „Volunteers„, also freiwillige Helfern zurück, die für kostenlosen Eintritt, Getränkegutscheine oder ein Helfer_innen T-Shirt stundenweise mithelfen, sei es im Ausschank, an der Kasse, bei der Künstlerbetreuung oder als Ordner_in. Ohne diese „Ehrenamtlichen“ wären vieler dieser Veranstaltungen, die einem kulturellen Zweck dienen, nicht durchführbar.

Über die LiveKomm häufen sich Fallmeldungen, bei denen der Zoll vor Ort Kontrollen in puncto Mindestlohngesetz, Arbeitsrecht und die Beschäftigung von Selbstständigen (Scheinselbstständigkeit) vornimmt.

Der LiveKomm-Arbeitskreis „Festivals“, in dem sich auch das Clubkombinat engagiert, beschäftigt dieses Thema und führt einen langfristige Mitgliederumfrage durch, um die Relevanz in Hamburg zu eruieren.

Zur Umfrage

Denn egal, ob man eine GmbH, eine UG oder ein Verein ist, die gesetzlichen Vorschriften gelten für alle. Zu glauben, man sei davon nicht betroffen, nur weil man gemeinnützig oder/und ein kleiner Veranstalter sei, ist etwas blauäugig, denn der Zoll als ausführendes Organ der Deutschen Rentenversicherung kann jederzeit und überall kontrollieren und Ihr habt die Pflicht denen Zugang zu gewähren. Und dann kann es evtl. schon zu spät sein und ihr müsstet mit drastischen Strafen rechnen.

Denn nur in jeweils einzeln zu prüfenden Fällen, greifen Ausnahmeregelungen. Weiterführende Links dazu gibt es hier:

https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/mindestlohn-mindestlohn-im-ehrenamt-das-bundes-arbeitsministerium-hat-stellung-bezogen-f85164

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/betrugsverdacht-rentenversicherung-prueft-vertraege-bei-goethe-institut-25744514


Stellplatzabgabe

Bezüglich kleinerer Kulturbetriebe mit Live-Veranstaltungen existiert seit 2014 eine Fachanweisung (Empfehlung) des Amtes für Bauordnung und Hochbau für die Bezirksämter.

Dem liegt eine Übereinkunft zugrunde, wonach die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) anerkennt, dass

  • bei kleineren Kultur-Einrichtungen (unter 266 qm od. bis zu 400 Personen)
  • mit Live-Kultur und klarem künstlerischem Schwerpunkt,
  • in verdichteten Lagen mit guter ÖPNV-Erschließung,
  • insbesondere in Bestandsimmobilien

nur ein sehr geringer Stellplatzbedarf besteht.

Die BSU hat daher den Bezirksämtern empfohlen bei diesen Vorhaben die Herstellung bzw. Ablöse der Stellplätze in diesen Fällen zunächst zu stunden. Nach i.d.R. fünf Jahren wird überprüft, ob sich der zunächst unterstellte Minderbedarf an Stellplätzen bestätigt. Ist dies der Fall wird dieser auf Dauer durch einen Ergänzungsbescheid zur Baugenehmigung festgelegt, d.h. die Stellplatzabgabe entfällt dann dauerhaft.

Es wird demnach immer eine Entscheidung des Einzelfalls sein (eine allgemeinverbindliche Vorgabe müsste in einer neuen Fachanweisung getroffen werden).

Das Clubkombinat bittet Euch aktuelle Fallbeispiele aus der jüngeren Vergangenheit zu melden, wo das Stellplatzthema faktisch zu Problemen geführt hat oder aktuell noch führt. Diese würden wir dann zur Klärung an die Kulturbehörde senden.


Steuerrecht

Präsentation von Dr. Kai Scharff – „Betriebsprüfung und strafbefreiende Selbstanzeige“ (Club Academy vom 03. April 2017)

Fragen und Antworten rund ums Thema Finanzverwaltung (von Dr. Kai Scharff)

Infoblatt – Ermittlung der Tageseinnahmen mithilfe des Kassenberichtes

Infoblatt – Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag (für gemmeinnützige Vereine)


Veranstaltungssicherheit

Keylearnings und Infos aus unseren Club Academy-Workshops „Veranstaltungssicherheit“ mit Mischa Karafiat (Club Academy vom 27. Februar und 10. April 2018)

 

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