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In der sich verdichtenden Stadt führen heranrückende Bebauungen vermehrt zu Anliegerproblemen für Musikspielstätten und andere Kultureinrichtungen.
Das Baugesetzbuch gemäß § 1, Abs. 6, Satz 3 sieht vor, dass „die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“ bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind.
Das Clubkombinat hat mit dem Club-Kataster ein Verfahren entwickelt, das in einem Frühstadium Einfluss auf Bauplanungen und Flächennutzungen nehmen kann und die spezifischen Belange von Musikspielstätten einbringt. Das Kataster dient der Darstellung von aktuellen Ortslagen der Musikspielstätten und stellt diesen Datenbestand den Bauplanungsbehörden in Hamburg bereit.
Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um künftig problematische Interessenkollisionen in der Stadtentwicklung zu Lasten von Club- und Kulturstandorten frühzeitig zu erkennen und Stellungnahmen einzubringen. In den Verfahren, in denen die Musikspielstätten von Bauleitplanungen betroffen sein wird, unterstützt das Clubkombinat (z. B. mit Muster-Einwänden) nach Kräften.
ACHTUNG: Zwingende Voraussetzung ist hierfür, dass eine schriftliche Einverständniserklärung (formlos per Mail) zur Übermittlung der Geodaten (Name und Adresse der Musikspielstätte) in das Club-Kataster vorliegt. |
Die freigegebenen und vom Clubkombinat verwalteten Daten, werden per automatisierter Schnittstelle an den Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) übertragen, die diese Fachdaten über die „Urban Data Plattform Hamburg“ den Bauplanungsbehörden auf Landes- und Bezirksebene bereit stellt.
Hier gibt es weitere Informationen zur Bauleitplanung von der Stadt Hamburg
Hier findet Ihr den jeweils aktuellen Stand: Club-Kataster im Geoportal Hamburg