Der Live Concert Account (LCA) der Behörde für Kultur und Medien stärkt die Live-Musik in Hamburg
Der LCA ist ein bundesweit einmaliges Fördermodell für eine Strukturförderung von Musik-Clubs. Ohne Jury werden Clubs, die zur Basisarbeit der Musikstadt Hamburg beitragen, in einem einfachen Verahren, verlässlich und gerecht unterstützt.
So funktioniert’s:
Nach Antragsstellung, Nachweis und Addition der geleisteten Rechnungsbeiträge an die GEMA (U-K-Tarif) ergibt sich anhand der Gesamtsumme aller GEMA-Zahlungen ein geeigneter Verteilungsschüssel. Mittels dieser Quote wird im Verhältnis zur verfügbaren Accountsumme direkt an die Antragssteller ausgezahlt. Je mehr Live-Musik die privaten Musikbühnen nachweisen können, desto höher fällt der Förderbetrag aus.
Die Historie
Der Live Concert Account (LCA) wurde von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg e. V. , RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Das Förderungsmodell löst die von 1987 bis 2008 vergebene Clubprämie ab und verfügt verfügt jährlich ab 2023 über ein Gesamtvolumen von 350.000 €. Seit 2014 wickelt die Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg (kurz: Clubstiftung) das Antragsprozedere im Auftrag der Kulturbehörde ab.
Wer kann teilnehmen:
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Bedingung der fünfmonatigen Mindestöffnungszeit kann bei Musikclubs oder Musikinitiativen, die in 2022 weniger als fünf Monate geöffnet hatten, auch durch entsprechende Öffnungszeiträume im Jahr 2019 nachgewiesen werden.
Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.
Wie erfolgt die Antrangsstellung:
Die Clubs können ihre Anträge für das jeweils vergangene Jahr (01. Januar bis 31. Dezember) einreichen. In 2023 wird es einen Doppelantrag geben: 2022 und 2023 werden gemeinsam beantragt und gefördert. Der Antragszeitraum läuft bis zum 17.04.2023. Für einen fristgerechten Eingang zählt das Eingangsdatum der Mail.
Förderanträge können bei der Clubstiftung Hamburg, Kastanienallee 9, 20359 Hamburg; Mail: lca (ät) clubstiftung.de eingereicht werden.
Downloads
Antragsformular 2022 / 2023
(als PDF; inkl. Datenschutzerklärung auf S. 3)
Förderbedingungen 2022 / 2023
Weitere Infos unter:
Live Concert Account Clubstiftung Hamburg
Live Concert Accountder Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Infoveranstaltung:
zum Antragsprozedere und Änderungen der Hamburger Clubförderung
Termin:
23.03.2023 // 10:00 Uhr
ORT: online /Microsoft Teams
EINWAHLDATEN:
Teilnahme per Computer oder mobiler App: über den Link
Per Anruf (nur Audio):
+49 89 208042031,,296926882#
Germany, München
Referent: Thore Debor
(Clubkombinat Hamburg e. V.)
Gefördert durch die Behörde für Kultur und Medien