Clubkombinat Hamburg e.V.

Sukzessive Rückkehr aus der Kurzarbeit

Nach und nach dürfen Geschäfte wieder öffnen. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass das Kunden- und damit das Arbeitsaufkommen nach der Öffnung wieder in dem Umfang besteht, wie vor der Schließung.

Sollten Sie Kurzarbeit angemeldet haben, fragen Sie sich, was Sie beachten müssen. Gerade in Pandemie-Zeiten muss jeder auch auf eine etwaige Wiederverschärfung oder Quarantänemaßnahmen vorbereitet sein.

Der Handelsverband Nord hat ein Merkblatt erstellt, was bei einer möglichen Rückkehr aus der Kurzarbeit zu beachten ist.

>>> PDF Handelsverband Nord

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.