„Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit
Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-,
Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der
immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon
auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.
Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private
Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig
stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen
Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren
epidemiologischen Verlauf.“
Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder
- Veranstaltungssicherheit: Handlungsempfehlung des Research Institute for Exhibition and Live-Communication
- IFB Hamburg warnt vor gefälschten Mails