Das Förderprogramm Zero der Kulturstiftung des Bundes nimmt in den Fokus, wie Musikveranstaltungen oder Festivals mit geringstmöglicher Klimawirkung umzusetzen sind. In insgesamt 3 Modulen sollen Kultureinrichtungen aller Sparten dabei unterstützt werden, klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte zu realisieren. Das Programm „Zero“ umfasst:
- eine antragsoffene Projektförderung im FondsZero, die Kultureinrichtungen aller Sparten darin unterstützen soll, klimaneutrale Produktionsformen zu entwickeln und zu erproben, die auch Auswirkungen auf künstlerische Strategien und Ästhetiken erwarten lassen.
- gemeinsame Fortbildungen und Qualifizierungen der Projektträger in der “AkademieZero”
- Austausch und Wissenstransfer in regionalen Netzwerktreffen mit Akteuren aus Politik, Verwaltung, Kultur, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
WICHTIG: Antragsschluss ist der 1.7.2022!
Weitere Infos zum Programm findet ihr hier: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/klima_und_nachhaltigkeit/detail/programm_zero.html
NÄHERES ZUM FÖRDERPROGRAMM
Die Projekte sollen klimaneutral erarbeitet werden (Netto-Null-Emissionen), sie sollen also keine Nettowirkung auf das Klimasystem haben. Dafür muss eine Klimabilanz für die Institution für das Jahr 2021 oder das Jahr 2020 erstellt werden.
Verpflichtender Bestandteil des beantragten Projekts ist zudem:
– Ernennung einer Person aus der Kultureinrichtung zur »Klimabeauftragten«, die die klimaneutrale Durchführung des Projekts von der Planung bis zur Umsetzung koordiniert
– Die Klimabilanz muss bis zum 01.03.2023 vorliegen und nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol (corporate carbon footprint) erstellt werden. Dieser umfasst insbesondere die Bereiche Infrastruktur, Mobilität und Beschaffung. Die Bilanz ist bezieht auch die Aktivitäten von etwaigen Kooperationspartnern mit ein und ist zum Projektabschluss von einer unabhängigen Instanz zu prüfen.
Die Mindestantragshöhe beträgt 50.000Euro. Die Fördersumme der Kulturstiftung des Bundes beträgt insgesamt bis zu 140.000 Euro für jedes Vorhaben.
Ein gesicherter Anteil an monetären Eigen-und/oderDrittmitteln in Höhe vonmindestens20Prozentder Projektgesamtkosten ist von den Antragsstellenden zu erbringen.
Antragsschluss: Freitag, der 1. Juli 2022
Durchführungszeitraum: Ab Bewilligung bis spätestens zum 31.12.2024.
Eine Dokumentation (31 Seiten mit Auswertungen, Erfahrungsberichten, Handlungsempfehlungen und Arbeitsmaterialien) zur Erstellung einer Klimabilanz ist hier vorhanden: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/klima_und_nachhaltigkeit/detail/klimabilanzen_in_kulturinstitutionen.html
Für Antragsberatungen stehen aktuell drei Termine zur Verfügung:
Online-Antragsberatung | Montag, 25. April 2022, 10 – 11.30 Uhr
Online-Antragsberatung | Montag, 23. Mai 2022, 10 – 11.30
Online-Antragsberatung | Montag, 13. Juni 2022, 10 – 11.30 Uhr