Clubkombinat Hamburg e.V.

Senat verpasst Gelegenheit für 2G-Anpassungen ● Strenge Regeln für Musikclubs bleiben unverändert

Die Chance des Senats mit der neuesten Eindämmungsverordnung notwendige Anpassungen für die Kultur- und Clublandschaft in Hamburg vorzunehmen wurde verspielt. Während für private Feierlichkeiten Lockerungen erfolgen, bleibt der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher selbst unter dem 2G-Modell – insbesondere bei Tanzveranstaltungen – weiterhin besonders rigide. Die Personenbegrenzung auf 150 tanzende Personen ermöglicht nur wenigen Clubs eine Wiedereröffnung. Viele Musikclubs sind insbesondere durch die allgemeine Maskenpflicht von der Rückkehr als soziale Kulturorte weit entfernt. Zugleich liefern die Antworten des Senats auf die Fragen des Branchenverbands der Musikclubs weiteren Diskussionsstoff.

Die ab dem 18. September geltenden neuen Sonderregeln des Senats für private Zusammenkünfte und Feierlichkeiten stoßen im Clubkombinat auf Unverständnis. Während für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc. mit mehr als zehn Personen Lockerungen (u.a. Aufhebung der Maskenpflicht in privaten Räumen, Aufhebung von Personenbegrenzungen beim Tanzen) erfolgen und Ausnahmen für nicht-geimpfte Personen eingeräumt werden, bleibt das Clubwesen weiterhin strengsten Auflagen unterlegen.

Die Aufhebung der Maskenpflicht für die Innenräume von Clubs und eine Anhebung der erlaubten Personenkapazitäten blieb in der neuen Fassung der Eindämmungverordnung weiterhin aus. Da für viele Musikclubs selbst mit 2G eine höhere Auslastung als 150 Personen bei Tanzveranstaltungen nicht möglich ist, bleibt ihnen ein regulärer Clubbetrieb mit eigenständiger Wirtschaftlichkeit verwehrt. Viele Musikclubs bleiben somit auf staatliche Hilfen angewiesen.

Anna Lafrentz (Vorstand Clubkombinat Hamburg e. V.) kommentiert: „Der Senat sieht beim Infektionsrisiko offenbar einen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen und macht sich damit äußerst unglaubwürdig. Bei allem Verständnis für ein vorsichtiges Vorgehen – der Erste Bürgermeister fährt beim angeblich sichersten Modell (2G) mit derart einschränkenden und nicht nachvollziehbaren Regelungen auf und erschwert unserer Branche zusätzlich eine tragfähige Zukunft – mit unabsehbaren Folgen. Statt neuen Möglichkeiten für Genesene und Geimpfte steht Hamburg im nationalen Vergleich weiter hinten an. Dank der Lockerungen in den Nachbarländern wird der Konzert- und Clubbesuch nun in anderen Städten stattfinden.

Felix Stockmar (Vorstand Clubkombinat Hamburg e. V.) ergänzt: „Laut Peter Tschentscher haben Geimpfte und Genesene im Vergleich zu Ungeimpften keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. Bei 2G-Modellen dürfte demnach die Sicherheit am höchsten liegen. Es ist uns unerklärlich, warum dann das Tanzen und eine lohnende Kapazität für Musikklubs derart unterbunden werden. Beschränkungen dürfen laut Ersten Bürgermeister nur so lange aufrecht erhalten bleiben, wie sie zur Pandemiebekämpfung erforderlich sind. Der Senat überspannt hier den Bogen der Verhältnismäßigkeit. Die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich ist zudem inkonsequent und wissenschaftlich nicht erklärbar.

Der bestehende Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den 16 Bundesländern behindert zudem ein Tourneewesen für Künstlerinnen und Künstler, welches für den Live-Musikstandort Hamburg von essentieller Bedeutung ist. Die angekündigten Bemühungen des Senats für einheitliche Regelungen auf Bundesebene in der Ministerpräsident:innenkonferenz zeigen keinerlei sichtbare Ergebnisse. Wie ein Vergleich mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern aufzeigt, scheint eine Abstimmung zwischen Hamburg und den benachbarten Bundesländern für den 6. größten Wirtschaftszweig bislang nicht zu erfolgen.

ANTWORTEN LIEFERN DISKUSSIONSBEDARF

Die Antworten des Senats auf etliche Fragen der Verbandsmitglieder ergeben aus Sicht des Clubkombinats weitere Aspekte, die in der Diskussion um das 2G-Optionsmodell für den Vorstand von Bedeutung sind:

Weiterhin unterscheidet der Senat zwischen Konzert- und Tanzveranstaltungen und schränkt insbesondere das Tanzen hierbei sehr stark ein. Der Senat erkennt zwar an, dass die Grenzen zwischen den Veranstaltungsformen fließend sind („Eine klare Grenze lässt sich aber naturgemäß nicht ziehen.“). Jedoch erzeugt er damit für Veranstalter:innen und prüfende Instanzen unsichere Ermessensspielräume und setzt weiter auf eine praxisferne Verordnungsgebung.

Auch wenn Kinder nicht zu der Kernzielgruppe für Musikclubs zählen: Dass unter 18-jährigen im 2G-Modell nur eine befristete Ausnahmeregelung in Aussicht gestellt wird und ansonsten ein Ausschluss von sozialer und kultureller Teilhabe droht, stuft das Clubkombinat als enorm ungerecht ein. Kinder haben in dieser Pandemie besonders gelitten und sollten nicht vom Staat derart drangsaliert werden. Zudem hatte die Politik Signale gesendet, dass diese Regelung unbefristet gilt.

Die Äußerungen des Senats lassen darauf schließen, dass bei der Einstufung von Infektiösität unterschiedliche Gewichtungen erfolgen. So wird z. B. Techniker:innen (z.B. Licht und Ton) mit festem Sitzplatz im Konzertsaal eine Maskenpflicht auferlegt, während Besucher:innen dieser Pflicht nicht unterliegen. Die Inkonsequenz des Regelwerks setzt sich somit fort.

Das Clubkombinat fordert eine sofortige Aufhebung der Maskenpflicht und eine deutliche Anhebung der Personenbeschränkungen bei Tanzveranstaltungen. Zudem sieht der Vorstand die Erfordernis, für die nächsten Eindämmungsverordnungen seitens des Senats eine Verständigung mit der betroffenen Branche zu suchen, um in einem Konsens endlich eine Praxistauglichkeit zu erreichen und Gleichbehandlung zu erzielen.

Nach wie vor werden vom Senat keinerlei perspektivische Aussagen getroffen. Somit besteht weiterhin kaum eine Planungsgrundlage für das Veranstaltungswesen im Jahr 2022, die für eine Wirtschaftlichkeit jedoch essentiell ist. Da die bisherige Befristung der Förderrichtlinie 3 (Club-Rettungsschirm) nur bis zum 31.12.2021 gilt, erwartet das Clubkombinat möglichst frühzeitig eine Verlängerung bis in das Jahr 2022.

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